V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was ist der Schuldbeitritt?

Beim Schuldbeitritt tritt ein neuer Schuldner neben dem bisherigen Schuldner hinzu. Beide haften solidarisch. Die Zustimmung des Gläubigers ist nicht erforderlich. Das Gesetzt sieht in bestimmten Fällen vor, dass ein Gläubiger einen zusätzlichen Schuldner erhält (gesetzlicher Schuldbeitritt).

Diskussion