V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was sind die Besonderheiten beim Unternehmensübergang unter Lebenden (Schuldbeitritt)?

Beim Unternehmensübergang unter Lebenden tritt der Erwerber eines Einzelunternehmens den Schulden des Veräußerers unbeschränkt bei – unabhängig davon, ob er sie kannte oder nicht. Der Unternehmensübergang bewirkt eine solidarische Haftung von Erwerber und Veräußerer.

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