V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was ist unter Erbenhaftung nach UGB zu verstehen?

Bei Fortführung des Einzelunternehmens, besteht - unabhängig von der Erbantrittserklärung - eine unbeschränkte Haftung für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Mehrere Erben haften solidarisch. Wird das Unternehmen innerhalb einer dreimonatigen Bedenkzeit eingestellt oder den Ausschluss seiner unbeschränkten Haftung erklärt und dies publiziert, besteht keine unbeschränkte Haftung.

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