V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was ist unter Erbenhaftung nach ABGB zu verstehen?

Die Haftung hängt von der Erbantrittserklärung ab. Bei der unbedingter Erbantrittserklärung haftet der Erbe unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Bei der bedingten Erbantrittserklärung haftet der Erbe nur bis zum Wert der Aktiva des Unternehmens.

Diskussion