V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was versteht man unter Vertragsübernahme?

Bei der Vertragsübernahme wird das gesamte Schuldverhältnis übertragen, d.h. alle wechselseitigen Forderungen, Verpflichtungen, Gestaltungsrechte usw. gehen auf eine andere Person über. Der Vertragsübernahme müssen alle beteiligten Personen zustimmen.

Diskussion