V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was sind die Besonderheiten beim automatischen Übergang von Rechtsverhältnissen beim Unternehmenserwerb?

Bei der Vertragsübernahme beim Unternehmensübergang gehen unternehmensbezogene Rechtsverhältnisse des Veräußerers automatisch auf den Unternehmenserwerber über, sofern nichts anderes vereinbart wurde und die Vertragsparteien nicht innerhalb von drei Monaten widersprechen. Der Übergang der Rechtsverhältnisse findet nur statt, wenn der Erwerber das Unternehmen fortführt und der Veräußerer und der Erwerber keine abweichende Vereinbarung getroffen haben. Dritte sind vom Vertragsübergang nachweislich zu verständigen. Dritte können innerhalb von drei Monaten gegenüber dem Veräußerer oder Erwerber widersprechen, wenn die Mitteilung über den Vertragsübergang den Hinweis auf das Widerspruchsrecht enthält. Fehlt dieser Hinweis, können Dritte unbegrenzt widersprechen.

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