V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Welche Vertragsarten gibt es?

Veräußerungsverträge, Gebrauchsüberlassungsverträge, Dienstleistungsverträge, Sicherungsverträge und Gesellschaftsverträge
 

Mit Veräußerungsverträgen werden Sachen endgültig in das Eigentum eines anderen übertagen. Mit Gebrauchsüberlassungsverträgen wird die Nutzung einer Sache auf Zeit überlassen. Mit Dienstleistungsverträgen wird vereinbart, dass bestimmte Tätigkeiten persönlich oder unter Beiziehung von Hilfspersonen verrichtet werden sollen. Mit Sicherungsverträgen dienen der Sicherung des Gläubigers gegenüber seinen Schuldner. Mit Gesellschaftsverträgen werden gemeinsame Zwecke verfolgt und sind idR mehrseitige Verträge.

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