V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was sind Konsensual- und Realverträge?

Konsensualverträge sind Verträge, die durch Willensübereinstimmung (Konsens) der Parteien zustande kommen. Realverträge sind Verträge, bei denen für das Zustandekommen nicht nur die Abgabe einer übereinstimmenden Willenserklärung erforderlich ist, sondern zusätzlich die tatsächliche Leistung einer Partei erforderlich ist (z.B. Leihevertrag, Verwahrungsvertrag).

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