V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was ist ein Darlehensvertrag?

Beim Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer vertretbare Sachen in das Eigentum zu übertragen und der Darlehensnehmer verspricht, dem Darlehensgeber spätestens nach Vertragsende ebenso viele Sachen derselben Gattung zurückzugeben. Wertveränderungen der hingegebenen Sache sind nicht zu berücksichtigen, sofern keine Wertsicherungsklauseln vereinbart worden sind.
 

Unentgeltliche Darlehensverträge ohne gleichzeitiger Übergabe der Darlehenssache sind nur wirksam, wenn der Darlehensgeber seine Vertragserklärung schriftlich abgibt.

Bei Darlehen gilt eine Entgeltlichkeitsvermutung. Da Entgelt stellen bei Kreditverträgen die zu zahlenden Zinsen dar.

Darlehensverträge können auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Darlehensvertrag endet mit Zeitablauf. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Darlehensvertrag kann durch ordentliche Kündigung gekündigt werden. Eine sofortige Kündigung ist von beiden Vertragsparteien möglich, wenn die Aufrechterhaltung aus wichtigem Grund unzumutbar ist.

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