V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Die Vertragsparteien beim Dienstvertrag sind der Dienstnehmer und der Dienstgeber. Hier verpflichtet sich der Dienstnehmer zur persönlichen Erbringung einer Leistung und der

Dienstgeber zur Zahlung des Entgelts. Der Dienstvertrag ist ein zweiseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft und kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Beim Dienstvertrag schuldet der Dienstnehmer dem Dienstgeber ein Bemühen. Der Dienstgeber schuldet dem Dienstnehmer regelmäßig das Entgelt. Der Dienstnehmer ist weisungsgebunden und in die Unternehmensorganisation des Dienstgebers eingegliedert. Der Dienstvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis.

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