V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was versteht man unter Warnpflichtverletzung durch den Werkunternehmer?

Den Werkunternehmer treffen bestimmte Warnpflichten. Er muss den Kunden warnen, wenn das vom Kunden bereitgestellte Material, Pläne oder bestimmte Anweisungen untauglich oder offenbar unrichtig sind. Die Warnung muss substantiiert erfolgen. Verletzt der Werkunternehmer diese Warnpflichten schuldhaft verletzt, hat er für den verursachten Schaden einzustehen. Ist der Werkunternehmer der Warnpflicht nachgekommen und hat der Werkbesteller dennoch darauf bestanden, kann er sich weder auf Schadenersatz oder Gewährleistung berufen. Der Werkbesteller trägt außerdem die Preisgefahr, wenn das Werk untergeht.

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