V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was sind die Unterschiede zwischen Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Auftragsvertrag und Kaufvertrag?

Beim Werkvertrag wird die Erbringung eines Erfolges geschuldet. Beim Dienstvertrag wird ein Bemühen geschuldet. Beim Auftragsvertrag wird eine Rechtshandlung geschuldet. Beim Kaufvertrag wird die Lieferung eine Sache geschuldet. Werkverträge sind Zielschuldverhältnisse. Dienstverträge sind Dauerschuldverhältnisse.
 

Wird die Herstellung einer Sache aus einem vom anderen bereitgestellten Stoff geschuldet, handelt es sich um eine Werklieferung und im Zweifel ein Kaufvertrag anzunehmen.

Wird die Herstellung einer Sache für die Bedürfnisse des Bestellers und nach seinen individuellen Wünschen angefertigt, handelt es sich um einen Werkvertrag

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