V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was ist ein Verwahrungsvertrag?

Beim Verwahrungsvertrag übernimmt man eine fremde Sache in die Obsorge. Der Verwahrungsvertrag ist ein Realvertrag. Vertragsparteien sind der Verwahrer und der Hinterleger. Der Verwahrungsvertrag kommt erst mit der tatsächlichen Übergabe der Sache zustande. Der Verwahrer ist verpflichtet, die Sache sorgfältig aufzubewahren und dafür Sorge zu tragen, dass sie weder beschädigt noch verloren geht. Der Verwahrer darf die Sache aber nicht benutzen. Nach Ablauf der Frist muss die Sache in selben Zustand wieder zurückgegeben werden. Ein Verwahrungsvertrag kann entgeltlich oder unentgeltlich abgeschlossen werden.

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