V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was ist ein Bürgschaftsvertrag?

Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft, durch den sich der Bürge

gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Eine Bürgschaft ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Eine Bürgschaft ist immer akzessorisch, d.h. wenn die Forderung erlischt, erlischt auch die Bürgschaft. Wurde ein Bürge für eine Forderung herangezogen, hat er die Möglichkeit die Forderung im Regressweg vom Hauptschuldner zurückzuholen.

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