V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Welche Arten von Bürgschaften kennen Sie?

Man unterscheidet die gewöhnliche Bürgschaft, die Haftung als Bürge und Zahler und die

Ausfallsbürgschaft. Bei der gewöhnlichen Bürgschaft bleibt der erste Schuldner Hauptschuldner und der Bürge kommt als Nachschuldner hinzu. Der Gläubiger muss die Forderung zuerst beim Hauptschuldner geltend machen. Wenn der Hauptschuldner nicht zahlt, kann der Gläubiger auf den Bürgen zurückgreifen. Bei der Haftung als Bürge und Zahler haften der Hauptschuldner und der Bürge solidarisch. Hier steht es dem Gläubiger frei, auf wen er zuerst oder ob er gleich auf beide zurückgreift. Bei der Ausfallsbürgschaft kann der Bürge nur dann zur Zahlung herangezogen werden, wenn die Forderung beim Schuldner geklagt und erfolglos Exekution geführt wurde.

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