Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

Reichweite der Produktbeobachtungspflicht bei der Produzentenhaftung 

*Grundsätzlich: Sicherungspflicht des Herstellers endet nicht mit dem Inverkehrbringen des Produkts 
 
-> Vielmehr: Hersteller gehalten, sein Produkt in seiner praktischen Verwendung zu beobachten und vor erkannten Fehlern zu warnen 
 
-> es genügt NICHT, dass der Hersteller sich darauf verlässt, dass er mehr oder weniger zufällig von Gefahren, die von der Verwendung seines Produkts ausgehen erfährt -> er muss sich vielmehr aktiv darum bemühen potentielle Gefahren zu erkennen 

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