Wintersemester 18/19

Einseitiges Rechtsgeschäft

Damit ein einseitiges Rechtsgeschäft zustande kommt, bedarf es nur einer Willenserklärung.  
 
Bsp: Anfechtung, §§ 142 I, 143 I Rücktritt vom Vertrag, §§ 346 I, 349

Diskussion