Wintersemester 18/19

Was besagt der Grundsatz der Privatautonomie?

Der Grundsatz der Privatautonomie besagt, dass jedermann die Möglichkeit hat, seine rechtlichen Verhältnisse frei zu gestalten
 
Gliederung in: Vertragsfreiheit - Eigentumsfreiheit- Testierfreiheit
 
Vertragsfreiheit: Abschlussfreiheit (Grenze: Kontrahierungszwang, Antidiskriminierung)
Inhaltsfreiheit (Grenze: nichtdispositives Recht, AGB-Kontrolle, Sittenwidrigkeit, Gesetzesverstoß)
Formfreiheit (Grenze: Formvorschriften)

Diskussion