Wintersemester 18/19

Folgen der Überschreitung der Vertretungsmacht

  • Die Überschreitung des Außenverhältnisses führt zu einem Verlust der Vertretungsmacht.
  • Die Überschreitung des Innenverhältnisses ist für den Dritten irrelevant, soweit er das Innenverhältnis nicht kennt.

Diskussion