Wintersemester 18/19

Arten der Vollmacht (9)

1. Spezial-, Gattungs-, und Generalvollmacht: 
 
1. Spezialvollmacht (für ein bestimmtes Geschäft)  2. Gattungsvollmacht (für eine Gattung von Geschäften)  3. Generalvollmacht (für alle Geschäfte, bei denen Vertretung zulässig ist) 

2.    Einzel- und Gesamtvollmacht:  a) Bevollmächtigter soll allein zur Vertretung berechtigt sein (Einzelvollmacht)  b) Bei mehreren Bevollmächtigten handelt es sich um eine Gesamvollmacht 
 
3.    Haupt- und Untervollmacht 
 
Die Hauptvollmacht, kann die Befugnis enthalten Untervollmachten zu erteilen. Dies ist der Fall, wenn der Geschäftsherr kein erkennbares Interesse an einer persönlichen Wahrnehmung durch den Bevollmächtigten hat. 
 
4. Duldungs- und Anscheinsvollmacht

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