Wintersemester 18/19

Was passiert, wenn eine Anfechtung nach §119, aber auch nach §123 möglich ist?

Der Anfechtende hat das Wahlrecht
 
Vorteile des §123: Keine Schadensersatzpflicht, längere Anfechtungsfrist (siehe § 124), aber er muss bei Bestreiten des Gegners die Arglist beweisen

Diskussion