Wintersemester 18/19

Umfang des Schadensersatzes bei erfolgreicher Irrtumsanfechtung

Begrenzung durch:
  1. zu ersetzen ist der Vertrauensschaden (§122 I)
    [Faustregel: Er muss so gestellt werden, wie er stünde, wenn er von dem Geschäft nichts gehört hätte.]
  2. Vertrauensschaden wiederrum ist begrenzt durch Höhe des Erfüllungsschadens

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