Wintersemester 18/19

Willenserklärung
Tatbestand der WE

Eine Willenserklärug ist eine private Willensäußerung, die unmittelbar auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge durch ein Rechtsgeschäft gerichtet ist
 
Tatbestand der Willenserklärung:
obj/äußerer (aus Sicht eines objektiven Dritten): Handlungswille, Rechtsbindungswille, Geschäftswille
subj/innerer (aus Sicht des Erklärenden): Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Geschäftswille

Diskussion