Wintersemester 18/19

Zugang einer Willenserklärung

§130 I 1
Gelangen der Willenserklärung in den Machtbereich des Empfängers, abstrakte Kenntnisnahmemöglichkeit bei gewöhnlichen Lauf der Dinge oder frühere tatsächliche Kenntnisnahme (Grundgerüst, dann weitere Differenzierung: Empfangsbedürftig +/-, Anwesend +/-)
 

Diskussion