mdl. Prüfung ZivR

Sonstige Rechte - § 823 I

Umfasst solche Rechte, die qualitativ (dem Eigentum und) den anderen in § 823 I genannten Rechten entsprechen
  • absolute Rechte - dh Rechte, die ggü jedermann wirken
  • Rechte, denen eine Nutzungs- und Ausschlussfunktion zukommt
  • umfasst uA:
    • div. Pfandrechte
    • Anwartschaftsrecht als wesensgleiches Minus zum ET
    • berechtigter Besitz - aufgrund der eigentumsähnlichen Befugnisse, §§ 861 ff
      • mittelbarer B nur ggü. Dritten, nicht ggü. dem unmittelbaren B
      • Mitbesitzer sowohl ggü. Dritten als auch ggü. anderen Mitbesitzern
    • sog. Rahmenrechte - dh tatbestandlich nicht präzise umrissene Rechte
      • RWK muss durch eine Güter- und Interessenabwägung begründet werden
      • anerkannt: APR und Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

Diskussion