mdl. Prüfung ZivR

Pflichtwidriges Unterlassen - Verkehrs(sicherungs)pflicht

  • Anknüpfungspunkt der Verkehrspflicht
    • Verantwortung für Sachgefahren
      • zB Anlagen, ungeräumter Gehweg, etc
      • "Eröffnung eines Verkehrs"
    • Verantwortung für Verhaltensgefahren
    • RF: Verpflichtung, absolute Sicherheit zu gewähren
  • Konkrete Bestimmung der Verkehrspflicht
    • Möglichkeit und Zumutbarkeit von Sicherheitsvorkehrungen?
    • Verpflichtung gerade ggü. dem Geschädigten? - Schutzzweck der Norm
 
Umfang = was ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere vor Schäden zu bewahren
  • kurz (s.o.): mögliche und zumutbare Sicherheitsvorkehrungen
 
Bei Delegation von Verkehrspflicht: Übertragender bleibt verantwortlich für die Erfüllung der Verkehrspflicht - ggf. Kontrolle etc (ggf. § 831??)

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