mdl. Prüfung ZivR

§ 823 Abs. 2 - Aufbauschema - Verletzung eines Schutzgesetzes

  • haftungsbegründender Tatbestand
    • Verletzung eines Schutzgesetzes
      • Schutzgesetz = jede Rechtsnorm, die ein Ge- oder Verbot ausspricht und jedenfalls auch dem Schutz von Interessen einzelner Personen oder Personenkreise gegen die Verletzung von Rechtsgütern dienen soll (Individualschutz)
      • Verstoß gg das Schutzgesetz
        • Tatbestand
          • bei StGB: OTB + STB
        • RWK
        • ggf. Schuld
    • RWK
      • indiziert durch Tatbestandsmäßigkeit
      • ggf. Rechtfertigungsgründe
    • Verschulden
      • sofern nicht schon im TB geprüft
  • Haftungsausfüllender TB
    • Schaden
      • unfreiwillige Vermögenseinbuße, Differenzhypothese
      • Umfang gem. §§ 249 ff
    • haftungsausfüllende Kausalität
      • Äquivalenz + Adäquanz
      • Schutzzweck der Norm

Diskussion