Definitionen StR

§ 224

Lebensgefährdung (§ 224 I 5) 

Zwar könnte man aufgrund des hohen Strafrahmens eine tatsächliche Gefährdung des Lebens fordern, allerdings spricht der Wortlaut (der auf die Handlung abstellt) und die Systematik (alle anderen Nummern erfordern ebenfalls eine erhöhte abstrakte Gefahr) dafür, dass eine abstrakte Gefahr ausreicht.

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