Definitionen

SchuldR AT

Absolutes Fixgeschäft

Bei dem absoluten Fixgeschäft ist der Leistungszeitpunkt so wesentlich, dass mit Verstreichen dieses Zeitpunktes

Unmöglichkeit eintritt, weil die Leistung nicht nachgeholt werden kann.

Abgrenzung: Relatives Fixgeschäft, § 323 II Nr. 2 BGB

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