Verwaltungsvollstreckung

Definition/Übersicht, gestrecktes Verfahren: Rechtmäßigkeit der Androhung

gestrecktes Verfahren: Rechtmäßigkeit der Androhung: Auswirkungen einer fehlenden oder fehlerhaften Zustellung der Androhung im Allgemeinen

  • eine fehlende oder fehlerhafte Zustellung ist unbeachtlich, wenn der Fehler gemäß § 8 VwZG geheilt wird
  • andernfalls ist die Androhung unwirksam 
    • damit fehlt für nachfolgende Vollstreckungsakte eine Vollstreckungsvoraussetzung

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