gesetzliche Schuldverhältnisse

Prüfungsschema Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Var. 2 

I. Anspruch entstanden
1. Etwas erlangt
Sonderfall des § 951 Rn. 254
 
2. In sonstiger Weise auf Kosten des Gläubigers?
Lehre vom Zuweisungsgehalt,
Spezialfälle § 816 Abs. 1, Abs. 2 und § 822
 
3. Ohne rechtlichen Grund
4. Umfang des Anspruchs
a) Herausgabe des Erlangten
b) Ersatz für gezogene Nutzungen, § 818 I
c) Herausgabe eines Surrogates, § 818 I
d) Wenn Herausgabe nicht (mehr) möglich: Wertersatz, § 818 Abs. 2
e) Kein Anspruch bei fehlender der Bereicherung
aa) Voraussetzungen des § 818 Abs. 3
(1) Gegenstand ist nicht mehr vorhanden
(2) Gegenstand ist noch vorhanden
(3) Berücksichtigung der Gegenleistung
bb) Verschärfte Haftung
(1) § 818 Abs. 4
(2) § 819
 
II. Anspruch erloschen
III. Anspruch durchsetzbar

Diskussion