gesetzliche Schuldverhältnisse

Prüfungsschema Leistungskondiktion aus § 812 Abs. 1 S. 1 Var. 1

I. Anspruch entstanden
 
1. Etwas Erlangt
2. Durch Leistung 
3. Ohne rechtlichen Grund?
4. Kein Fall des § 814?
5. Kein Fall des § 817 S. 2?
6. Umfang des Anspruchs
a) Herausgabe des Erlangten
b) Ersatz für gezogene Nutzungen, § 818 Abs. 1
c) Herausgabe eines Surrogates, § 818 Abs. 1
d) Wenn Herausgabe nicht (mehr) möglich: Wertersatz, § 818 Abs. 2
e) Kein Anspruch bei fehlender Bereicherung
aa) Voraussetzungen des § 818 Abs. 3
(1) Gegenstand ist nicht mehr vorhanden
(2) Gegenstand ist noch vorhanden
(3) Berücksichtigung der Gegenleistung
bb) Verschärfte Haftung
(1) § 818 Abs. 4
(2) § 819 Nicht voll Geschäftsfähige Rn. 213
(3) § 820
 
II. Anspruch erloschen
insbesondere durch Erfüllung, Aufrechnung, nachträglicher Wegfall des Anspruchs nach § 818 Abs. 3
 
III. Anspruch durchsetzbar

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