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Sachenrecht

Schema: Übereignung nach §§ 929 S. 1, 930

  1. Einigung über Eigentumsübergang
  2. Besitzmittlungsverhältnis, § 868
    1. konkretes Rechtsverhältnis auf Zeit
    2. Herausgabeanspruch des Erwerbers
    3. Fremdbesitzerwille des Veräußerers
  3. Einigsein bei Vereinbarung des § 868
  4. Verfügungsbefugnis

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