gesetzliche Schuldverhältnisse

Definition: Privats- und Intimsphäre 

Die Privatsphäre umfasst den Lebensbereich, zu dem andere Menschen nach den sozialen Anschauungen nur mit Zustimmung des Betroffenen Zugang haben sollen.
Die Intimsphäre umfasst die innere Gedanken- und Gefühlswelt, für die aufgrund ihrer Natur nach Anspruch auf Geheimhaltung besteht.

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