gesetzliche Schuldverhältnisse

Definition: Betriebsbezogen

Betriebsbezogen ist ein Eingriff dann, wenn sich der Eingriff objektiv gegen den Betrieb als solchen und nicht gegen ohne weiteres davon ablösbare Rechte oder Rechtsgüter wendet und die subjektive Stoßrichtung des Eingriffs sich direkt gegen den fraglichen Betrieb richtet.

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