gesetzliche Schuldverhältnisse

Definition: Verkehrssicherungspflicht

Wer eine Situation, in der absolut geschützte Rechte oder Rechtsgüter Dritter gefährdet sind, schafft oder eine solche Gefahrenlage in seinem Verantwortungsbereich andauern lässt, muss alle erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen treffen, damit die Gefahr sich nicht realisiert.

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