gesetzliche Schuldverhältnisse

Definition: Lehre vom Schutzzweck der Norm

Nach der Lehre vom Schutzzweck der Norm muss sich im Rahmen der haftungsbegründenden Kausalität gerade die Gefahr realisiert haben, vor der die vom Schädiger verletzte Verhaltenspflicht schützen sollte

Diskussion