gesetzliche Schuldverhältnisse

Prüfungsschema Anspruch aus § 829 – Anspruchsvoraussetzungen

  1. Objektiver Tatbestand einer unerlaubten Handlung
  2. Subjektiver Tatbestand im natürlichen Sinn
  3. Ausschluss der Haftung gemäß§§ 827, 828
  4. Schadloshaltung des Geschädigten entspricht der Billigkeit
  5. Keine Gefährdung des eigenen oder gesetzlich einem Dritten geschuldeten Unterhalts.

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