gesetzliche Schuldverhältnisse

Prüfungsschema Art und Umfang des Schadenersatzanspruches bei der Haftung aus Delikt

  1. Ermittlung des ersatzfähigen Schadens
    1. Bestimmung der hypothetischen Lage
    2. Differenzbetrachtung zur realen Lage
  2. Art und Umfang des Schadenersatzes
    1. Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1)
    2. Bei Körperverletzung/Beschädigung auch § 249 Abs. 2
      1. der dafür erforderliche Geldbetrag
      2. ergänzend: Rentenanspruch nach §§ 842, 843
    3. Im Falle der §§ 844, 845: Prüfung der Ansprüche dieser Personen in eigener Anspruchsgrundlage
    4. Bei Unmöglichkeit der Herstellung: § 251 Abs. 1
    5. Bei Unverhältnismäßigkeit der Herstellung: § 251 Abs. 2
    6. Schadensminderung nach § 254
      1. Mitverschulden bei Entstehung des Anspruchs, § 254 Abs. 1
      2. Mitverschulden bei Schadensabwendung und -minderung, § 254 Abs. 2

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