gesetzliche Schuldverhältnisse

Prüfungsschema Schmerzensgeldanspruch aus § 253 Abs. 2

  1. Anspruchsentstehung
    1. Verletzung eines der in § 253 Abs. 2 genannten Rechtsgüter
    2. Schadenersatzanspruch dem Grunde nach wegen Verletzung
    3. Höhe: Billige Entschädigung in Geld
  2. Rechtsvernichtende Einwendungen
  3. Durchsetzbarkeit

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