Klausuren und Aktenvorträge RA

Kl: Die Erbschaft (ZPO 9a)

Wann verliert eine Vormerkung ihren Sinn?

Die Vormerkung soll einen schuldrechtlichen Anspruch dinglich sichern
--> wenn es keinen schuldrechtlichen Anspruch mehr gibt, dann erlischt nach der strengen Akzessorietät auch die Vormerkung

Diskussion