Klausuren und Aktenvorträge RA

Kl: Die Erbschaft (ZPO 9a)

Was passiert, wenn statt 5 Prozentpunkten nur 5 Prozent über beantragt wird?

Auslegung nach §§ 133, 157 BGB dahingehend, dass das verlangt wird, was von Gesetzes wegen zusteht.

Diskussion