Bilanzbuchhalter-IHK-Prüfung

Jahresabschluss national

Nennen Sie drei Beispiele für Ansatzgrundsätze.

Verrechnungsverbot:
- Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite,
- Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden. §246(2)S.1 HGB
Ansatzstetigkeit:
Ansatzmethoden sind beizubehalten §246(3) HGB
Bilanzidentität:
Wertansätze der Eröffnungsbilanz dürfen nicht von denen der Schlussbilanz des Vorjahres abweichen (§252 (1)Nr.1 HGB) 

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