Bilanzbuchhalter-IHK-Prüfung

Jahresabschluss national

 
Das Vorsichtsprinzip hat mehrere Ausprägungen. Nennen Sie drei. 

Ausprägungen des Vorsichtsprinzips. z.B.:
Realisationsprinzip:
Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind (§252(1)Nr.4HGB)
Niederstwertprinzip:
Ansatz von Vermögensgegenständen mit dem niedrigsten möglichen Wert (§253(3)S.1 HGB)
Höchstwertprinzip:
Ansatz von Schulden mit dem höchsten möglichen möglichen Wert (§253(3)S.1 HGB)
 
 

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