StGB AT Begriffe und Erläuterungen

Fahrlässige Mittäterschaft

1.) Wechselseitige Zurechnung ist auch bei Fahrlässigkeitsdelikten möglich

(Zum Teil wird die Möglichkeit nur bei bewusster Fahrlässigkeit anerkannt)

2.) die Mittäterschaft ist bei Fahrlässigkeitsdelikten nicht möglich

(1) Wechselseitige Zurechnung ist auch bei Fahrlässigkeitsdelikten möglich

- (2) § 25 II StGB verlange nur eine gemeinschaftliche Begehung, nicht aber die vorsätzliche Begehung einer Tat

(2) die Mittäterschaft ist bei Fahrlässigkeitsdelikten nicht möglich
- (1) es fehle ein auf die gemeinsame Tatbestandsverwirklich gerichteter Entschluss; es gebe keine arbeitsteilige Ausführung

- (1) für eine fahrlässige Mittäterschaft gebe es keine gesetzliche Grundlage, die Anwendung des § 25 II scheide beim Fahrlässigkeitsdelikt aus, da entscheidendes Kriterium des § 25 II die Gemeinschaftlichkeit des Deliktsvorsatzes sei

- (1) obwohl sich nur die kollektive Gefährlichkeit realisiere, werde eine individuelle Gefährlichkeit unterstellt und bestraft

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