ÖffR - Definitionen

Wie grenzt man eine Zusicherung von einer Auskunft ab?

Eine verpflichtende Zusicherung muss anhand des Rechtsbindungswillen der Behörde ermittelt werden nach §§ 133, 157 BGB. Beim Willen der Selbstverpflichtung handelt es sich um eine Zusicherung.

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