ÖffR - Definitionen

Wie grenzt man den erlaubnisfreien Gemeingebrauch von einer genehmigungspflichtigen straßenrechtlichen Sondernutzung ab?

Es handelt sich um eine Frage der Widmung. Gewidmet ist eine Straße in erster Linie der Fortbewegung. Auch bestimmte kommunikative Elemente fallen darunter. Die Erlaubnisfreiheit soll nach der Rspr. zumindest solange bestehen, solange durch die Ausübung keine Beeinträchtigung des widmungsgemäßen Gebrauchs entsteht. 
 
In besonderen Fällen (Meinungsfreiheit, Kunst, Versammlung) kann Ermessen der Erteilung der Genehmigung auf Null reduziert sein. 

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