ÖffR - Definitionen

Gibt es eine dem § 85 II ZPO vergleichbare Regel im Straf-/Verwaltungsprozess?

Im Strafrecht kommt es nur auf das Verschulden des Angeklagten an. Im Verwaltungsprozess hingegen findet § 85 II ZPO über die Vereisungsnorm des § 173 S.1 VwGO Anwendung.

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