ÖffR - Definitionen

Wie sind Urteile des EGMR vom BVerfG zu berücksichtigen?

Handelt sich bei der EMRK um einen multilateralen völkerrechtlichen Vertrag, der durch Gesetz in das innerstaatliche Recht transformiert wurde. Damit kommt der EMRK der Rang eines einfachen Bundesgesetzes zu. Normhierarchisch steht die EMRK demnach unter dem GG.
 
Nach der Rspr. des BVerfG ist der EMRK aber aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtung bei der Auslegung des GG heranzuziehen. Entsprechend entfalten auch die Urteile des EGMR keine unmittelbare Bindungswirkung, sind aber bei der Auslegung zu berücksichtigen. 

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