Produkthaftung

Anwendbarkeit der Adäquanztheorie

Kullmann dagegen: Begründet mit der Verschuldungsunabhängigkeit der Produkthaftung, demzufolge auch für Schadensfälle einzustehen sein soll, die ein optimaler Beobachter nicht voraussehen konnte. 
Folge: Kausalität innerhalb der Produkthaftung nur nach Äquivalenztheorie 

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